Eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) bestätigte, dass eine Mietvertragsklausel, die das Halten von Tieren nur mit schriftlicher Genehmigung des Vermieters erlaubt, als zu weit gefasst und daher ungültig einzustufen ist. Die Klägerin und Hauptmieterin beabsichtigte in ihrer Wohnung einen Hund zu halten, was der Vermieter pauschal ablehnte. Da die Klausel auch Kleintiere ohne triftigen Grund verbieten könnte, erklärte der OGH sie für unwirksam. Die Mieterin durfte daher den gewünschten Hund in ihrer Wohnung halten.
OGH | 10 Ob 24/21h | 19.10.2021