In seinem Urteil entschied der Oberste Gerichtshof (OGH), dass Änderungen an einem Familiengrab nur mit der Zustimmung aller nächsten Angehörigen der verstorbenen Person erfolgen dürfen. Beanstandet wurde die eigenmächtige Verlegung der Steineinfriedung eines Familiengrabs um 60 cm, wodurch die Beisetzungsstelle der verstorbenen Mutter der Klägerin teilweise außerhalb des Grabes lag. Der OGH stellte fest, dass dies einen Eingriff in das postmortale Persönlichkeitsrecht darstellt, welches die Würde der Verstorbenen schützt. Die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands wurde daher angeordnet.
OGH | 9 Ob 38/23p | 27.09.2023