Die Erbrechtsreform 2015 (ErbRÄG 2015)

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Die Erbrechtsreform 2015 (ErbRÄG 2015) brachte bedeutende Änderungen im österreichischen Erbrecht, um dieses an moderne Verhältnisse anzupassen. Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten wurde gestärkt, während Lebensgefährten erstmals ein befristetes Vorausvermächtnis sowie ein außerordentliches Erbrecht erhielten. Neu eingeführt wurde das Pflegevermächtnis, das nahen Angehörigen für ihre Pflegeleistungen am Verstorbenen zustehen kann. Im Bereich des Pflichtteilsrechts entfällt der Pflichtteilsanspruch der Eltern, und es gibt erweiterte Möglichkeiten zur Pflichtteilsminderung und -stundung. Zudem gelten striktere Formvorschriften für fremdhändige Testamente, was deren Fälschungssicherheit erhöht. Auch die Enterbungsgründe wurden erweitert, etwa um Straftaten gegen nahe Angehörige oder schwere seelische Verletzungen. Neu geregelt wurde außerdem die Verjährung erbrechtlicher Ansprüche. Die Reform gilt grundsätzlich für Todesfälle ab dem 1. Januar 2017 und markiert einen wichtigen Schritt hin zu einem zeitgemäßen Erbrecht.

Das Erbrecht bildet eine tragende Säule unserer Rechtsordnung, indem es die Nachfolge in Vermögensangelegenheiten regelt und den Übergang von Rechten und Pflichten gewährleistet. Es schafft die Grundlage für Klarheit und Stabilität über das Ableben hinaus – ein Anliegen, das in seiner Bedeutung kaum überschätzt werden kann. Dennoch fällt es vielen schwer, sich frühzeitig mit den persönlichen und komplexen Aspekten dieser Thematik zu befassen. Dabei bietet eine rechtzeitige und sorgfältige Vermögensnachfolge im Sinne einer erbrechtlichen Planung die Möglichkeit, familiäre Konflikte zu vermeiden und die persönliche Vorsorge bestmöglich zu gestalten.

Das österreichische Erbrecht eröffnet vielfältige Gestaltungsspielräume. Von der gesetzlich vorgesehenen Erbfolge über die Errichtung letztwilliger Verfügungen bis hin zur Optimierung durch Schenkungen zu Lebzeiten – die Optionen sind ebenso zahlreich wie komplex. Ohne fundierte rechtliche Beratung können selbst kleinste formale Fehler weitreichende Konsequenzen haben. Besonders in Fällen, in denen Pflichtteilsansprüche, Erbengemeinschaften oder steuerrechtliche Aspekte im Raum stehen, erfordert die Materie ein Höchstmaß an Präzision und Sorgfalt.

Neben der juristischen Dimension spielt auch die emotionale Komponente bei Erbschaftsangelegenheiten eine große Rolle. Häufig entstehen Streitigkeiten innerhalb von Familien, sei es wegen der Verteilung von Vermögenswerten oder unterschiedlicher Auslegungen eines Testaments. Eine durchdachte Nachlassplanung kann solchen Konflikten vorbeugen und sicherstellen, dass der letzte Wille des Verstorbenen eindeutig formuliert und rechtlich abgesichert ist. Insbesondere bei komplexeren Vermögen, wie Immobilien oder Unternehmensanteilen, ist eine detaillierte Beratung im Bereich des Erbrechts unerlässlich.

In meiner Kanzlei stehe ich Ihnen mit umfassender Fachkenntnis und langjähriger Erfahrung im Erbrecht zur Seite. Die individuelle Entwicklung einer Nachlassstrategie, die Ihre persönlichen Vorstellungen widerspiegelt und gleichzeitig rechtliche sowie wirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigt, bildet den Kern meiner Tätigkeit. Dabei lege ich besonderen Wert auf eine persönliche, diskrete und zugleich transparente Beratung, die Ihre Bedürfnisse als Mandant stets in den Mittelpunkt stellt.

Ein zentrales Anliegen meiner Tätigkeit ist es, potenzielle Konflikte frühzeitig zu erkennen und einvernehmliche Lösungen zu fördern. Erbangelegenheiten sind nicht selten emotional belastet, insbesondere wenn unterschiedliche Interessen aufeinandertreffen. In solchen Fällen unterstütze ich Sie dabei, Lösungen zu finden oder, falls erforderlich, Ihre Rechte durchzusetzen – dabei bewahre ich die gebotene Sensibilität und setze mich konsequent für die Stärkung Ihrer Interessen ein.

Ob Sie sich mit Fragen zur Errichtung einer letztwilligen Verfügung (Testament), zur Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, zur Geltendmachung eines Pflegevermächtnisses oder zur Übertragung von Vermögenswerten (z. B. Immobilien) zu Lebzeiten beschäftigen – in meiner Rechtsanwaltskanzlei (in 1090 Wien) erhalten Sie eine individuelle Beratung, die rechtliche Präzision mit persönlichem Engagement verbindet. Unsere Mandanten schätzen nicht nur meine juristische Expertise, sondern auch die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte verständlich darzulegen und praktikable Lösungen zu entwickeln.

Das Erbrecht erfordert Weitsicht und Erfahrung. Ich lade Sie ein, diesen wichtigen Bereich Ihres Lebens mit professioneller Unterstützung zu gestalten. Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin, um Ihre Fragen zu klären und den Grundstein für eine sichere Nachlassregelung zu legen. Als Ihr vertrauensvoller Rechtsanwalt für Erbrecht in dritter Generation und Ansprechpartner im Bereich des Erbrechts stehe ich Ihnen mit Diskretion, Engagement und juristischer Exzellenz zur Seite.

Zusätzlich biete ich Ihnen Unterstützung bei der Testamentsgestaltung, der Durchsetzung von Erbansprüchen, der Abwehr unberechtigter Forderungen sowie bei der Auflösung von Erbengemeinschaften. Vertrauen Sie auf meine Expertise, um sicherzustellen, dass Ihre Wünsche und Vorstellungen im Bereich der Erbschaft vollständig berücksichtigt und rechtlich abgesichert werden.