Todesfall und Erbe: Wann dürfen Erben schon vor der Einantwortung auf das Erbe zugreifen?

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Verlassenschaftsverfahren: Können Erben das Erbe vor der Einantwortung nutzen?

Ein Todesfall in der Familie bringt nicht nur emotionale Belastungen mit sich, sondern wirft auch zahlreiche rechtliche Fragen auf. Besonders im Verlassenschaftsverfahren stehen Erben oft vor der Frage, ob und in welchem Umfang sie das Erbe bereits vor der formellen Einantwortung nutzen dürfen. Als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbrecht in Wien erkläre ich Ihnen, was rechtlich möglich ist und worauf Sie achten sollten.

Das Verlassenschaftsverfahren: Ein Überblick

Nach einem Todesfall wird das Vermögen des Verstorbenen nicht automatisch auf die Erben übertragen. Zunächst wird ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet, das unter der Aufsicht eines Notars als Gerichtskommissär abgewickelt wird. Erst mit der Einantwortung – dem abschließenden Gerichtsbeschluss – geht das Erbe offiziell auf die Erben über. Doch was bedeutet das für den Zeitraum davor?

Dürfen Erben vor der Einantwortung auf das Erbe zugreifen?

Grundsätzlich sind Erben nicht berechtigt, das Vermögen des Verstorbenen ohne Zustimmung des Verlassenschaftsgerichts bzw des Gerichtskommissärs zu nutzen. Es gibt jedoch einige Ausnahmen und Möglichkeiten, die eine frühzeitige Nutzung erlauben:

  1. Verwaltung des Nachlasses
    Erben dürfen Maßnahmen zur Erhaltung des Erbes setzen. Dazu gehören z. B. notwendige Reparaturen an Immobilien oder die Bezahlung laufender Betriebskosten, um das Erbe nicht zu gefährden.
  2. Geld aus der Verlassenschaft
    Bankkonten des Verstorbenen sind in der Regel gesperrt, bis die Einantwortung erfolgt. Allerdings können Erben beim Gericht beantragen, dass bestimmte Beträge zur Deckung dringender Kosten freigegeben werden – etwa für Begräbniskosten oder offene Rechnungen des Verstorbenen.
  3. Benutzung von Immobilien
    Falls ein Erbe bereits in einer zum Nachlass gehörenden Immobilie wohnt, kann er dort weiterhin bleiben. Eine anderweitige Nutzung, etwa die Vermietung der Immobilie, ist jedoch erst nach der Einantwortung möglich.
  4. Fortführung eines Unternehmens
    Hat der Verstorbene ein Unternehmen hinterlassen, kann das Verlassenschaftsgericht eine Verlassenschaftsverwaltung anordnen, um den Betrieb bis zur endgültigen Erbregelung aufrechtzuerhalten.

Risiken einer unrechtmäßigen Nutzung des Erbes

Wer ohne Genehmigung auf das Erbe zugreift, riskiert rechtliche Konsequenzen. Eine unbefugte Entnahme von Geld oder Vermögenswerten kann als widerrechtliche Nutzung des Erbes gewertet werden, was unter Umständen dazu führen kann, dass der Erbe für Schäden haftet oder im schlimmsten Fall sein Erbrecht verliert.

Pflichtteilsberechtigte und vorzeitige Entnahmen

Pflichtteilsberechtigte, also nahe Angehörige wie Kinder oder Ehegatten, haben Anspruch auf einen bestimmten Teil des Erbes. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen eine Pflichtteilsstundung oder eine vorzeitige Auszahlung ihres Pflichtteils beantragen, wenn dies zur Deckung wichtiger Lebenshaltungskosten erforderlich ist.

Fazit: Rechtliche Beratung kann Konflikte vermeiden

Das Verlassenschaftsverfahren dient dazu, das Erbe geordnet auf die Erben zu übertragen und Streitigkeiten zu vermeiden. Wer vor der Einantwortung auf das Erbe zugreifen möchte, sollte sich vorab juristisch beraten lassen, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

Als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbrecht in Wien unterstütze ich Sie bei allen Fragen rund um das Verlassenschaftsverfahren, die Nutzung des Erbes und die Durchsetzung Ihrer Rechte als Erbe oder Pflichtteilsberechtigter. Vereinbaren Sie gerne einen Termin in meiner Kanzlei im 9. Bezirk in Wien, um Ihre individuelle Situation zu besprechen!