Haben Eltern Anspruch auf einen Pflichtteil?

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Pflichtteilsrecht der Eltern in Österreich: Was heute noch gilt

Das Pflichtteilsrecht ist einer der wichtigsten Schutzmechanismen im österreichischen Erbrecht. Es garantiert nahen Angehörigen einen gesetzlich gesicherten Mindestanteil am Nachlass – auch dann, wenn sie im Testament nicht oder nur eingeschränkt berücksichtigt wurden. Viele meiner Mandanten in Wien stellen mir dabei die Frage: Haben auch die Eltern ein Pflichtteilsrecht?

Die Antwort lautet heute: Grundsätzlich nein. Denn seit 01.01.2017 wurden Eltern aus dem Kreis der pflichtteilsberechtigten Personen gestrichen.


Wer ist heute pflichtteilsberechtigt?

Nach aktueller Rechtslage haben nur mehr folgende Personen einen Pflichtteilsanspruch:

  • Abkömmlinge des Verstorbenen, also Kinder,
  • Ehegatten oder eingetragene Partner des Verstorbenen

Die Eltern gehören nicht mehr zu den pflichtteilsberechtigten Angehörigen. Sie können nur dann erben, wenn:

  • kein Testament vorliegt, und
  • keine Nachkommen vorhanden sind.

Aber selbst in diesen Fällen sind sie gesetzliche Erben, nicht Pflichtteilsberechtigte.


Was bedeutet das konkret für Eltern?

Wenn der Verstorbene eigene Kinder oder Enkelkinder hinterlässt, haben erben dessen Eltern nicht. Insbesondere haben diese keinen Anspruch auf einen Pflichtteil.

Sie können nur dann gesetzlich erben, wenn:

  • der Erblasser kinderlos war, und
  • kein Testament zu ihren Ungunsten besteht.


Warum wurde das Pflichtteilsrecht der Eltern abgeschafft?

Die Erbrechtsreform hatte das Ziel, das Erbrecht stärker an moderne Familienrealitäten anzupassen. Dabei wurde klar: In den meisten Fällen stehen heute Ehepartner und Kinder dem Verstorbenen näher als dessen Eltern. Auch aus sozialpolitischer Sicht wurde das Pflichtteilsrecht der Eltern als nicht mehr zeitgemäß angesehen.


Welche Alternativen haben Eltern?

Wenn Eltern im Testament nicht berücksichtigt wurden und kein Pflichtteilsanspruch besteht, bleiben nur wenige Optionen:

  • Ein Testament anfechten (z. B. wegen Formfehlern oder Testierunfähigkeit),
  • Einen etwaigen Erbverzicht anderer Erben prüfen.

Ein direkter, gesetzlich gesicherter Mindestanspruch auf einen Teil des Erbes besteht jedenfalls nicht mehr.


Fazit: Pflichtteilsrecht der Eltern – Geschichte seit 2017

Das Pflichtteilsrecht der Eltern gehört seit 01.01.2017 der Vergangenheit an. Nur Kinder und Ehegatten bzw. eingetragene Partner sind heute pflichtteilsberechtigt.

Als Rechtsanwalt mit Fokus auf Erbrecht in 1090 Wien berate ich Sie gerne persönlich in meiner Kanzlei, diskret und verständlich bei der rechtssicheren Nachlassplanung, bei der Testamentsgestaltung, um gewünschte Personen abzusichern.