Kurzzeitvermietung: Rechtliche Hinweise für Vermieter

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Kurzzeitvermietung: Was Vermieter und Mieter unbedingt wissen sollten

Die Kurzzeitvermietung von Wohnungen oder Häusern erfreut sich wachsender Beliebtheit – sei es als Alternative zur klassischen Wohnraummiete oder als lukratives Geschäftsmodell für Eigentümer. Ob Touristen, Geschäftsreisende oder Personen mit temporärem Wohnbedarf: Die Nachfrage nach kurzfristigem Wohnraum ist groß – insbesondere in Städten wie Wien.

Gleichzeitig lauern bei der Kurzzeitvermietung zahlreiche rechtliche Fallstricke. Als Rechtsanwalt in 1090 Wien unterstütze ich Vermieter und Eigentümer dabei, ihre Vermietung rechtssicher und wirtschaftlich sinnvoll zu gestalten – von der Vertragsgestaltung bis zur rechtlichen Absicherung der Vermietung.


Was versteht man unter Kurzzeitvermietung?

Unter Kurzzeitvermietung versteht man die befristete Überlassung einer Wohnung oder eines Hauses für eine kurze Dauer – meist von wenigen Tagen bis zu maximal sechs Monaten. Auch wenn der Mietzeitraum überschaubar ist: Rechtlich handelt es sich um ein Mietverhältnis mit allen daraus resultierenden Pflichten und Anforderungen.

Das bedeutet: Auch bei kurzfristiger Vermietung braucht es einen ordnungsgemäßen Mietvertrag, eine klare Regelung des Mietzinses, sowie eine Auseinandersetzung mit dem Mietrechtsgesetz (MRG) und anderen relevanten Gesetzen.


Gilt das Mietrechtsgesetz (MRG) bei der Kurzzeitvermietung?

Ein zentraler Punkt ist der Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes. Bei vielen Kurzzeitmietverhältnissen greift eine Vollausnahme vom MRG – insbesondere, wenn es sich um Ferienwohnungen, Zweckwohnungen oder dienstlich genutzte Wohnungen handelt.

Was bedeutet das konkret?

  • Es besteht kein Kündigungsschutz für den Mieter.
  • Der Mietzins kann uU frei vereinbart werden.
  • Viele der sonst geltenden Vorschriften des MRG kommen nicht zur Anwendung.

Diese Flexibilität ist für Vermieter attraktiv – setzt aber eine sorgfältige rechtliche Prüfung voraus. Ich berate regelmäßig Mandanten in Wien, ob bei ihrem konkreten Mietmodell das MRG ganz oder teilweise gilt – denn davon hängt ab, wie der Mietvertrag rechtssicher gestaltet werden muss.


Worauf muss man bei der Vertragsgestaltung achten?

Ein Mietvertrag für eine Kurzzeitvermietung sollte immer individuell und rechtlich korrekt formuliert sein. In der Praxis erlebe ich oft, dass Standardvorlagen aus dem Internet verwendet werden – das kann im Ernstfall teuer werden.

Besonders wichtig sind folgende Punkte:

  • Mietdauer: Die Befristung muss klar und eindeutig geregelt sein.
  • Mietzins: Bei Nichtanwendung des MRG ist die Höhe grundsätzlich frei wählbar – aber nicht sittenwidrig.
  • Nebenkosten: Betriebskosten, Strom, Heizung etc. sollten ausdrücklich geregelt sein.
  • Ausstattung: Bei möblierten Wohnungen empfiehlt sich ein Inventarverzeichnis als Anhang.
  • Kaution: Auch bei kurzfristigen Mietverhältnissen sinnvoll – zur Absicherung von Schäden oder Rückständen.

Ein maßgeschneiderter Mietvertrag schützt nicht nur vor Streitigkeiten, sondern ist die Grundlage für eine rechtssichere und erfolgreiche Vermietung auf Zeit. Ich erstelle für meine Mandanten Verträge, die auf das konkrete Mietobjekt und den Mietzweck abgestimmt sind.


Kurzzeitvermietung und Wohnrecht: Vorsicht in Mehrparteienhäusern

Besonders heikel ist die wiederholte Kurzzeitvermietung in Mehrparteienhäusern. Hier kann es zu Konflikten mit anderen Wohnungseigentümern oder der Hausverwaltung kommen – etwa wegen Lärmbelästigung, häufiger Gästewechsel oder Beeinträchtigung des Hausfriedens.

Aus rechtlicher Sicht ist zu prüfen:

  • Verstößt die Kurzzeitvermietung gegen das Wohnungseigentumsgesetz (WEG)?
  • Ist die Nutzung als Touristenunterkunft mit der Widmung der Wohnung vereinbar?
  • Ist eine gewerberechtliche Anmeldung erforderlich?
  • Gibt es Meldepflichten gegenüber Behörden?

Gerade in Wien, wo Wohnungseigentum und Zweckwidmung oft streng kontrolliert werden, empfehle ich vor dem Start der Kurzzeitvermietung eine umfassende rechtliche Prüfung.


Fazit: Kurzzeitvermietung nur mit rechtlicher Absicherung

Die Kurzzeitvermietung bietet viele Chancen – gerade in einer Stadt wie Wien, wo Wohnraum knapp und die Nachfrage hoch ist. Doch die rechtlichen Rahmenbedingungen sind komplex und dürfen nicht unterschätzt werden.

Ob Anwendung des MRG, Kündigungsschutz, Vertragserstellung, Höhe des Mietzinses oder Fragen zur rechtlichen Zulässigkeit in Wohnungseigentumsobjekten – jede Vermietungssituation ist individuell zu beurteilen.

Als Rechtsanwalt in 1090 Wien helfe ich Ihnen dabei, Ihre Kurzzeitvermietung rechtssicher zu gestalten. Von der rechtlichen Prüfung Ihrer Vermietung bis zur Erstellung eines individuellen Mietvertrags bin ich Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund ums Mietrecht.


Sie planen eine Kurzzeitvermietung in Wien?
Kontaktieren Sie mich in meiner Rechtsanwaltskanzlei mit dem Schwerpunkt Mietrecht in 1090 Wien – ich unterstütze Sie dabei, Ihre Vermietung wirtschaftlich erfolgreich und rechtlich sicher umzusetzen.