Das Heimfallsrecht der Republik – ein Testament kann Abhilfe schaffen!
Als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbrecht in 1090 Wien werde ich immer wieder mit einem besonderen – oft unterschätzten – Thema konfrontiert: dem Heimfallsrecht des Staates. Viele Menschen wissen nicht, dass der Staat dann automatisch erbt, wenn kein Testament vorhanden ist und keine gesetzlichen Erben auffindbar sind.
Dieser Umstand lässt sich aber mit klaren erbrechtlichen Regelungen leicht vermeiden. In diesem Beitrag erkläre ich Ihnen, was das Heimfallsrecht bedeutet, warum es ohne Testament schnell zur Anwendung kommt – und wie Sie mit einer sorgfältigen Testamentsgestaltung sicherstellen, dass Ihr Nachlass in die richtigen Hände gelangt.
Was ist das Heimfallsrecht?
Das Heimfallsrecht bedeutet, dass der österreichische Staat den gesamten Nachlass einer verstorbenen Person erhält, wenn keine Erben vorhanden sind. Juristisch spricht man auch vom sogenannten Erbanfall an den Staat gemäß § 750 ABGB. Der Staat tritt in diesem Fall automatisch als Erbe ein – ohne dass es eines Antrags oder eines Verlassenschaftsverfahrens bedarf.
Das Heimfallsrecht greift in folgenden Fällen:
- Es existieren keine gesetzlichen Erben (z. B. keine Kinder, Ehepartner oder Verwandte).
- Es gibt kein gültiges Testament oder letztwillige Verfügung.
- Alle berufenen Erben lehnen das Erbe ab oder sind erbunwürdig.
Das bedeutet konkret: Wenn Sie keine Erbregelung getroffen haben und niemand aus der gesetzlichen Erbfolge zur Verfügung steht, geht Ihr Vermögen an den Staat Österreich – unabhängig davon, wem Sie es eigentlich hätten hinterlassen wollten.
Warum ein Testament so wichtig ist
Die einzige Möglichkeit, das Heimfallsrecht des Staates wirksam zu verhindern, ist ein gültiges und klares Testament. Mit einer letztwilligen Verfügung bestimmen Sie selbst, wer Ihr Vermögen nach Ihrem Tod erhalten soll – seien es:
- Familienangehörige, die gesetzlich nicht (mehr) erbberechtigt wären,
- nicht verwandte Personen, etwa Lebensgefährten oder enge Freunde,
- gemeinnützige Organisationen oder Stiftungen,
- oder auch juristische Personen wie Vereine oder Unternehmen.
Ohne Testament haben Sie keinen Einfluss auf die Verteilung Ihres Vermögens. Gerade in Fällen, in denen keine direkten Angehörigen vorhanden sind, ist das Risiko besonders hoch, dass das Vermögen – oft gegen den tatsächlichen Willen des Verstorbenen – an den Staat fällt.
Die häufigsten Irrtümer beim Heimfallsrecht
In meiner Praxis begegnen mir regelmäßig folgende Fehlannahmen:
- „Irgendwer wird sich schon finden, der erbt.“ – Ohne Testament kann niemand sicher sein, dass jemand auch wirklich erbt. Gerade bei Alleinstehenden ohne Kinder ist das Heimfallsrecht keine Seltenheit.
- „Mein Lebensgefährte bekommt ohnehin alles.“ – Falsch! Lebensgefährten haben ohne Testament kein gesetzliches Erbrecht.
- „Ein einfaches Testament reicht schon.“ – Formfehler, Unklarheiten oder widersprüchliche Angaben führen schnell zur Unwirksamkeit, wodurch das Heimfallsrecht doch noch greift.
Deshalb ist es entscheidend, ein rechtsgültiges Testament mit professioneller Hilfe zu erstellen – am besten gemeinsam mit einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbrecht.
So verhindern Sie den Erbanfall an den Staat
Um zu verhindern, dass der Staat Ihr Erbe erhält, empfehle ich Ihnen folgende Schritte:
- Erstellen Sie ein Testament, in dem Sie Ihre Erben eindeutig benennen.
- Lassen Sie das Testament rechtlich prüfen, um Formfehler oder unwirksame Klauseln zu vermeiden.
- Registrieren Sie das Testament im Testamentsregister der Rechtsanwälte oder Notare, damit es im Verlassenschaftsverfahren auch sicher gefunden wird.
- Überdenken Sie Ihre Regelungen regelmäßig – etwa bei familiären Änderungen (Scheidung, Geburt von Kindern, Tod eines Erben).
- Besprechen Sie auch Alternativen wie Schenkungen auf den Todesfall, falls gewünscht.
Als Rechtsanwalt in Wien unterstütze ich Sie bei der Erstellung ihres individuellen Testaments, das sowohl rechtlich sicher als auch klar formuliert ist. So können Sie sicherstellen, dass Ihr letzter Wille respektiert wird – und nicht der Staat zum Erben wird.
Fazit: Klare Regelung statt staatlicher Erbfolge
Das Heimfallsrecht des Staates ist eine gesetzliche Auffangregelung – aber oft nicht im Sinne der verstorbenen Person. Ein klar formuliertes Testament schützt vor ungewolltem Vermögensverlust und stellt sicher, dass Ihre Werte in die richtigen Hände gelangen.
Ich begleite Sie als erfahrener Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Erbrecht in 1090 Wien bei der Testamentsgestaltung, bei Fragen zur gesetzlichen Erbfolge und bei der Absicherung Ihrer Angehörigen. Ob Sie ein Testament erstellen oder überprüfen lassen möchten – ich stehe Ihnen mit rechtlicher Kompetenz und Erfahrung zur Seite.
Sie möchten verhindern, dass Ihr Vermögen an den Staat fällt?
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