Das Erbrecht in Österreich regelt die Vermögensverteilung nach dem Tod einer Person. Als erfahrener Rechtsanwalt in Wien steht Ihnen Mag. Torsten Witt zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihr letzter Wille im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen umgesetzt werden kann.
Ein Testament ist in Österreich ein wichtiges Instrument, um Ihren Nachlass nach Ihren Wünschen zu gestalten. Wir unterstützen Sie bei der rechtskonformen Erstellung und Überprüfung Ihres Testaments, sodass Missverständnisse und oftmals auch emotionale Streitigkeiten unter den Erben vermieden werden. Neben dem Testament gibt es weitere letztwillige Verfügungen wie den Erbvertrag oder das Vermächtnis, die spezifische Regelungen ermöglichen.
Wenn kein Testament vorliegt, greift die gesetzliche Erbfolge. Diese bestimmt, welche Angehörigen in welcher Reihenfolge erben. In Österreich gilt das Prinzip der Parentelordnung, das die Erben in verschiedene Ordnungen einteilt. Wir klären Sie über Ihre Rechte und Pflichten auf und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Erbansprüche.
Nahen Angehörigen steht in Österreich ein Pflichtteil am Erbe zu, auch wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. Dieser Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Wir helfen Ihnen dabei, Pflichtteilsansprüche geltend zu machen oder abzuwehren, um eine gerechte Verteilung des Nachlasses zu gewährleisten.
Erbstreitigkeiten können Familien belasten und erfordern eine professionelle rechtliche Begleitung. Als spezialisierte Kanzlei für Erbrecht in Wien stehen wir Ihnen bei der Erbauseinandersetzung zur Seite, um eine einvernehmliche Lösung zu erzielen. Sollte dies nicht möglich sein, vertreten wir Ihre Interessen auch vor Gericht.
Die Abwicklung eines Nachlasses kann komplex und zeitaufwendig sein. Wir übernehmen für Sie die gesamten Formalitäten im Verlassenschaftsverfahren. So stellen wir sicher, dass der Nachlass gemäß den gesetzlichen Vorschriften und Ihren persönlichen Wünschen abgewickelt wird.
Die Planung der Vermögensnachfolge zu Lebzeiten ermöglicht es Ihnen, Ihr Vermögen bereits vor Ihrem Tod in geordnete Bahnen zu lenken und zukünftige Erbstreitigkeiten zu vermeiden.
Eine Schenkung ist ein gängiges Mittel, um Vermögen zu Lebzeiten an die nächste Generation zu übertragen. In Österreich ist es ratsam, Schenkungen sorgfältig zu dokumentieren und beispielsweise durch einen Übergabsvertrag abzusichern. Ein Übergabsvertrag stellt sicher, dass sowohl die Interessen des Schenkers als auch des Beschenkten gewahrt bleiben. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und rechtlichen Absicherung solcher Verträge, um zukünftige Konflikte zu vermeiden.
Durch eine vorweggenommene Erbfolge können Sie schon zu Lebzeiten festlegen, wie Ihr Vermögen verteilt werden soll. Dies kann insbesondere bei größeren Vermögen oder Immobilien sinnvoll sein, um steuerliche Vorteile zu nutzen und eine gerechte Verteilung zu gewährleisten. Wir beraten Sie umfassend zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und stehen Ihnen bei der Umsetzung zur Seite.
Bei der Übertragung von Immobilien ist es wichtig, auch das Wohnrecht und mögliche Pflegevereinbarungen zu regeln. In Österreich können Sie beispielsweise das Wohnrecht für sich oder andere Personen im Grundbuch eintragen lassen, um sicherzustellen, dass Sie weiterhin in Ihrer Immobilie wohnen können. Pflegevereinbarungen können darüber hinaus regeln, welche Leistungen für Ihre Pflege erbracht werden sollen und wer dafür verantwortlich ist. Wir helfen Ihnen, diese Vereinbarungen rechtlich abzusichern.
Die Vermögensübertragung zu Lebzeiten kann auch steuerliche Vorteile mit sich bringen. Wir klären Sie über die relevanten Steuervorschriften in Österreich auf und helfen Ihnen, eine steueroptimierte Nachfolgeplanung zu entwickeln.
Um die Rechtssicherheit Ihrer Vermögensnachfolge zu gewährleisten, ist es ratsam, wichtige Verträge und Vereinbarungen notariell beglaubigen zu lassen. Wir arbeiten eng mit Notaren zusammen, um sicherzustellen, dass Ihre Dokumente den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und im Ernstfall Bestand haben.
Über 75 Jahre Tradition: Wir bieten innovative Lösungen und erstklassige Rechtsberatung in dritter Generation – spezialisiert auf Immobilienrecht, Erbrecht, Mietrecht und Unternehmensgründungen.